6Ob1/04x—OGH Entscheidung
29. Januar 2004
…so wäre dieser Zweifel durch die Entscheidungsgründe, die zur Auslegung der Tragweite des Spruchs heranzuziehen sind (stRsp: SZ 25/121; SZ 49/81; RIS-Justiz RS0000300), beseitigt, wird doch dort ausgeführt, dass der Widerruf in dem Druckwerk, in dem die unwahre Tatsachenbehauptung aufgestellt wurde, erforderlich ist. Der im Rechtsmittel genannte Grund…