5Ob22/21b—OGH Entscheidung
30. August 2021
…wäre. Die Haftung setzt vielmehr bestimmte Umstände voraus, die auf die mögliche Gefahr eines Wasseraustritts hinwiesen, was nach den Gegebenheiten des Einzelfalls zu beurteilen ist (RS0029837 [T4]). Es bedarf daher einer Feststellung einer Schadensursache, um überhaupt beurteilen zu können, ob aufgrund von Gefahrenmomenten der Schadenseintritt wahrscheinlich war. Kann – wie hier…