Dauerschuldverhältnisse (hier: Abbauverträge) können durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Vertragsteile unzumutbar erscheinen lässt.
…ob einem Vertragspartner die Fortsetzung des Schuldverhältnisses - insbesondere wegen Gefährdung seiner Rechtsstellung - unzumutbar wurde ( Rummel in Rummel , ABGB³ § 859 Rz 27; RIS Justiz RS0027780 ua). Worin im vorliegenden Fall die besondere Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nur für die Beklagte liegen soll, kann den in der Klausel 9 genannten…
…einseitige empfangsbedürftige Erklärung, die formfrei ist und mit dem Zeitpunkt des Zugangs an den Bestandnehmer wirksam wird (2 Ob 173/12y = RIS Justiz RS0027780 [T59]). Ob e ine konkludente Willenserklärung vorliegt und welchen Inhalt sie gegebenenfalls hat, ist regelmäßig einzelfallbezogen und begründet daher im Allgemeinen keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung…
…in Rummel ABGB³ § 859 Rz 27; Würth in Rummel ABGB³ § 1118 Rz 2 f; RIS Justiz RS0027780, RS0018305). Entscheidend ist daher, ob die Fortsetzung des Schuldverhältnisses für den Vertragspartner insbesondere wegen Gefährdung seiner Rechtsstellung unzumutbar wird (4 Ob …
…die Person des Vertragspartners oder schwerwiegende Änderungen der Verhältnisse in Betracht, welche die Fortsetzung der vertraglichen Bedingungen nicht mehr zumutbar erscheinen lassen (RIS Justiz RS0018305, RS0027780). 4.3.1 Vom Kläger wurde das Vertragsverhältnis gemäß § 21 IO fortgesetzt, wobei die Streitteile von einem ausgeglichenen Saldo ausgingen. Der Beklagten war bereits…
…2001, 585; RdW 2002, 84), das nach ständiger Rechtsprechung aus wichtigem Grund mit Wirkung ex nunc jederzeit einseitig aufgelöst werden kann (RIS Justiz RS0018305, RS0018377, RS0027780, RS0018368, RS0018886). Vorausgesetzt ist hiefür, dass dem kündigenden Teil die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist (RIS Justiz RS0027780; Bollenberger aaO Rz 7). Genereller…
…mwN). Maßgeblich ist schon nach allgemeinen Regeln, ob einem Vertragspartner die Fortsetzung des Schuldverhältnisses - insbesondere wegen Gefährdung seiner Rechtsstellung - unzumutbar wurde (vgl RIS Justiz RS0027780; 7 Ob 566/95 = ÖBA 1996, 233; jüngst 4 Ob 179/02f mwN; Koziol in Iro/Koziol, Allgemeine Bedingungen für…
…Vertrauens in die Person des Vertragspartners nicht (Reischauer aaO Vor §§ 918-933 Rz 7 mwN; SZ 57/186 ua; RIS-Justiz RS0018305; RS0018377; RS0027780 ua). Die Beurteilung der Frage, ob eine vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund gerechtfertigt ist, hängt so sehr von den Umständen des Einzelfalls ab, dass sie…
…ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Vertragsteile unzumutbar erscheinen lässt, insbesondere wenn die einem Dauerschuldverhältnis zugrundeliegende Vertrauensbasis weggefallen ist (RS0027780 [T7]; Rummel in Rummel/Lukas , ABGB 4 § 859 Rz 47 mwN). Der erste Satz der inkriminierten Klausel entspricht damit der Rechtslage. Das…
… 859 Rz 27; Würth in Rummel, ABGB3 § 1118 Rz 2 f; Koziol/Welser II12, 8; Hofmann aaO 375 mwN; RIS Justiz RS0027780 und RS0018305). Die Möglichkeit einer Vertragsauflösung aus wichtigem Grund kann auch in Allgemeine Geschäftsbedingungen aufgenommen werden (Krejci in Rummel, ABGB 2 § 6 KSchG…
…Fortsetzung eines Dauerschuldverhältnisses bewirken, kann nur aus einer umfassenden Sicht aller dafür und dagegen sprechenden Gegebenheiten des Einzelfalls beantwortet werden (RIS-Justiz RS0018305 [T52, T65], RS0027780 [T41], RS0042834 [T1]). 4.3 Dieser Abwägung im Anlassfall kommt regelmäßig keine erhebliche Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO zu; diese könnte daher im Rahmen…
…4.1. Dauerschuldverhältnisse können durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für eine Vertragspartei unzumutbar erscheinen lässt (RS0027780), wobei bei – wie hier – vereinbarter Unkündbarkeit ein strenger Maßstab anzulegen ist (RS0027780 [T63]). Welche schwerwiegenden Gründe die Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Dauerschuldverhältnisses bewirken…
…können durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Streitteile unzumutbar erscheinen lässt (RIS-Justiz RS0027780; vgl RS0018377). Die Frage der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Vertragspartner kann nur nach einer umfassenden Sicht aller dafür und dagegen sprechenden…
…geschilderten Beeinträchtigungen erreichten. Zudem liegen zur Intensität und Häufigkeit der gegenständlichen Störungen zum größten Teil nur negative Feststellungen vor, was zu Lasten der Klägerin geht (RS0027780 [T21]). Die Lärmbelastungen der unmittelbaren Nachbarn wurden auch durch die fehlende Schallschutzdämmung des Hauses verursacht bzw verstärkt. Die angefochtene Entscheidung weicht somit nicht von der…
…ohne einen derartigen Vertragspassus aus der (bereits weiter oben behandelten) Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses als Dauerschuldverhältnis ableiten ließe, können doch solche nach ständiger Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0027780) stets dann durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Vertragsteile unzumutbar erscheinen lässt. Diese…
…Rechtsprechung sieht das Berufungsgericht den verfahrensgegenständlichen Schotterabbauvertrag als gemischtes Dauerschuldverhältnis (RIS-Justiz RS0020433), welches bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorzeitig aufgelöst werden kann (RIS-Justiz RS0027780; 1 Ob 283/00z). Eine solche Auflösung bedarf in der Regel auch keiner Nachfristsetzung (RIS-Justiz RS0018305; 10 Ob 45/08b). Es wurde festgestellt, dass…
…durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung, die formfrei ist und mit dem Zeitpunkt des Zugangs an den Erklärungsempfänger wirksam wird (2 Ob 92/11k mwN; RIS-Justiz RS0027780). 4.2 Die beklagte Partei brachte in erster Instanz vor (Feststellungen wurden zu diesem Themenkomplex nicht getroffen), dass die Güterwegegenossenschaft schon im Jahr 2006…
…darauf ein. Die Anknüpfung einer Kündigung an das Vorliegen eines wichtigen Grundes entspricht der Rechtsprechung zur Möglichkeit einer vorzeitigen außerordentlichen Kündigung (vgl RIS Justiz RS0018305; RS0027780 ua), übergeht hier aber, dass die Streitteile für die jeweiligen Dauerschuldverhältnisse eine freie Kündigungsmöglichkeit vereinbart hatten und auch nicht die Unzulässigkeit dieser Vereinbarungen eingewandt wurde…
…dem Zeitpunkt des Zugangs an den Erklärungsempfänger wirksam wird (10 Ob 351/97h mwN; auch 1 Ob 113/08m; RIS Justiz RS0027780). Selbst konkludente Auflösungserklärungen wurden als zulässig erachtet (vgl 6 Ob 586/86; 5 Ob 557/94; vgl auch Riss in Kletečka…
…bei Vertragsabschluss von der geplanten Errichtung eines weiteren Einkaufszentrums wussten und ein Umsatzrückgang daher objektiv vorhersehbar war (6 Ob 59/00w; RIS-Justiz RS0027780 [T28, T29]).…
…Lukas ABGB 4 § 859 Rz 47; Würth in Rummel ABGB 3 § 1118 Rz 2 f; RIS Justiz RS0018305, RS0027780). Zwar verweist § 6 Abs 2 Z 1 KSchG auf einen sachlich nicht gerechtfertigten Vertragsrücktritt, der Begriff „Rücktritt“ ist für…
…Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Vertragsteile unzumutbar erscheinen lässt, insbesondere wenn die einem Dauerschuldverhältnis zugrundeliegende Vertrauensbasis weggefallen ist (RIS Justiz RS0027780 [T3, T7]). Die Frage der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Vertragspartner kann nur nach einer umfassenden Sicht aller dafür und dagegen sprechenden…
…vorzeitig aufgelöst werden können, wobei als wichtige Gründe Umstände angesehen werden, die es für eine Partei unzumutbar erscheinen lassen, das Dauerschuldverhältnis weiter aufrecht zu erhalten (RS0027780, RS0018305). Entscheidend ist daher, ob die Fortsetzung des Schuldverhältnisses für den Vertragspartner – insbesondere wegen Gefährdung seiner Rechtsstellung – unzumutbar wird. Der Einleitungssatz (Klausel …
…Dauerschuldverhältnisse allgemeingültigen Rechtsgrundsatz, dass ein wichtiger Grund, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Vertragsteile unzumutbar erscheinen lässt, jederzeit zur sofortigen Vertragsaufhebung berechtigt (vgl RS0027780; RS0018286; RS0111147; RS0018377). Als wichtiger Grund kommt insbesondere auch der berechtigte Verlust des Vertrauens in die Person des Vertragspartners in Betracht (RS0027780 [T7]; RS0018286 [T8…
…setzt die außerordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses einen wichtigen Grund voraus, sodass die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses dem einen Teil nicht mehr zugemutet werden kann (vgl insb RS0027780; RS0018842). Als wichtiger Grund kommt insbesondere auch der berechtigte Verlust des Vertrauens in die Person des Vertragspartners in Betracht (vgl RS0027780 [T7]; RS0018286 [T8]; RS0018377…
…einseitige Erklärung (außerordentliche Kündigung) aufgelöst werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Vertragsteile unzumutbar erscheinen lässt (RIS-Justiz RS0027780). Diese Regel ist ein der Natur der Dauerschuldverhältnisse angepasster Spezialfall der Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage (8 Ob 648/88 = SZ 61/281 [Pfersmann, ÖJZ…
…wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Vertragsteile unzumutbar erscheinen lässt, insbesondere wenn die einem Dauerschuldverhältnis zugrunde liegende Vertrauensbasis weggefallen ist (RS0027780 [T7, T47]). Die Frage der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Vertragspartner kann nur nach einer umfassenden Sicht aller dafür und dagegen sprechenden…
…Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung (vgl RIS Justiz RS0028555, RS0028636). Sie ist mit dem Zeitpunkt des Zugangs an den Erklärungsempfänger wirksam (RIS Justiz RS0027780 [T59]). Sie kann nicht einseitig widerrufen werden (vgl RIS Justiz RS0041470, RS0028711; Nocker , HVertrG § 21 Rz 12f). Die Beklagte konnte damit die…
…vom Vorliegen von Unmöglichkeit ausgehend – die Rechtsmittel der Beklagten in Ansehung der für das Vorliegen von wichtigen Auflösungsgründen behaupteten Tatsachenumstände (vgl RIS Justiz RS0018305, RS0027780) nicht vollständig behandelt hat, sind die angefochtenen Entscheidungen aufzuheben, die Rechtssache ist an das Berufungsgericht zurückzuverweisen und es ist diesem aufzutragen, neuerlich über die Rechtsmittel…
…des Wasserzinses, nicht erfüllte (AS 124). Ein Dauerschuld- oder Dauerrechtsverhältnis kann grund sätzlich auch ohne diesbezügliche Vereinbarung aus wichtigem Grund gekündigt werden (vgl. RIS-Justiz RS0027780, RS0018305, RS0018377, RS0018368 ua). Ein wichtiger Grund für die Beendigung eines Dauerschuld- oder Dauerrechtsverhältnisses ist ein solcher, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der…
…Gerichtshofes bestehe. Nach ständiger Rechtsprechung können Dauerschuldverhältnisse aus wichtigem Grund vorzeitig aufgelöst werden, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen Vertragsteil unzumutbar ist (RIS Justiz RS0027780; vgl RS0018305). Dies gilt auch für Wohnungsleihverträge (6 Ob 695/80 = MietSlg 32.125). Die grundsätzliche Möglichkeit einer vorzeitigen Auflösung jeglicher Dauerschuldverhältnisse…
…Grund erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung, die mit dem Zeitpunkt des Zugangs an den Erklärungsempfänger wirksam wird und die Beendigung des Rechtsverhältnisses bewirkt (RIS Justiz RS0027780; Iro in KBB 4 § 1117 Rz 3). Bis zum Zugang einer Auflösungserklärung bleiben der Vertrag und die daraus resultierenden Pflichten auch der…
…für die Auflösung in Betracht kommenden Gründe müssten ein noch größeres Gewicht haben als jene, die für die Auflösung von Dauerschuldverhältnissen genügen (RIS Justiz RS0018813; RS0027780; RS0011519). Zur Auflösung des Vertrags ist überdies nur derjenige berechtigt, der für den Eintritt des Auflösungsgrundes nicht allein oder überwiegend verantwortlich ist (9 Ob…
…Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist nach allgemeinen Grundsätzen zulässig, wenn die Fortsetzung des Vertrags für den Vertragspartner - insbesondere wegen Gefährdung seiner Rechtsstellung - unzumutbar wird (RIS-Justiz RS0027780; zuletzt etwa 4 Ob 221/06p [Klausel 9] und 3 Ob 12/09z [Klauseln 13, 14 und 15] mwN); dies kann sich sowohl…
… 134/12b). Der Monopolist könne Wasserbezugsverträge aufkündigen, wenn die Aufrechterhaltung der Verträge für ihn unzumutbar werde (1 Ob 143/10a; RIS-Justiz RS0027780). Die Änderungskündigung eines Dauerschuldverhältnisses komme insbesondere dann in Betracht, wenn die wirtschaftliche Existenz eines Vertragspartners durch die Aufrechterhaltung des Dauerschuldverhältnisses gefährdet wäre (RIS-Justiz RS0069880…
…dem Bestandnehmer auch dann zu, wenn er sonstige gewichtige Umstände dartun kann, die es für ihn unzumutbar erscheinen lassen, weiterhin am Bestandvertrag festhalten zu müssen (RS0027780 [T19, T39]). [31] 1.2. Der Grund für die vorzeitige Auflösung des Bestandverhältnisses muss dabei nicht zwingend aus der Sphäre des Bestandgebers stammen. Die vorzeitige Auflösung…
…jedes durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Vertragsteile unzumutbar erscheinen lässt (RIS Justiz RS0027780). Beide Parteien gehen davon aus, dass die Vereinbarung ein „Gestattungsvertrag“ ist. Entgegen der Ansicht der Vorinstanzen liegt aber ein ausreichend wichtiger Grund zur…
…Gerichtshofs berechtigen nur solche Gründe zur vorzeitigen Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses durch einseitige Erklärung, die die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Vertragsteile unzumutbar erscheinen lassen (RS0027780). Als wichtige Gründe kommen insbesondere Vertragsverletzungen, der Verlust des Vertrauens in die Person des Vertragspartners oder schwerwiegende Änderungen der Verhältnisse in Betracht, welche die Fortsetzung…
…in Rummel ABGB³ § 859 Rz 27, Würth in Rummel ABGB³ § 1118 Rz 21 f RIS Justiz RS0027780, RS0018305). Entscheidend ist daher, ob die Fortsetzung des Schuldverhältnisses für den Vertragspartner insbesondere wegen Gefährdung seiner Rechtsstellung unzumutbar wird (RIS Justiz RS0027780). In der Entscheidung…
…die Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Dauerschuldverhältnisses bewirken, nur aus einer umfassenden Sicht aller dafür und dagegen sprechenden Gegebenheiten des Einzelfalls beantwortet werden (RS0018305 [T52, T65], RS0027780 [T41], RS0042834 [T1]). [20] 3.4.3. Diese Abwägung im Anlassfall könnte daher im Rahmen einer Revision nur dann aufgegriffen werden, wenn eine auffallende Fehlbeurteilung des Gerichtes…
…Person des Vertragspartners oder schwerwiegende Änderungen der Verhältnisse in Betracht, welche die Fortsetzung der vertraglichen Bedingungen nicht mehr zumutbar erscheinen lassen (RIS Justiz RS0018305, RS0018377, RS0027780, RS0019365). Maßgebend für die Beendigung der Geschäftsverbindung aus wichtigen Gründen, insbesondere wegen Eintritts einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage, und die sofortige Fälligstellung der Salden ist…
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