JudikaturOGH

RS0016338 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2009

Der Vorbehaltsverkäufer kann, selbst wenn er ein Urteil auf Bezahlung des Kaufpreises erwirkt hat, vom Vertrage zurücktreten und seinen Eigentumsanspruch gegenüber dem Vorbehaltskäufer erheben, solange er nicht zur Hereinbringung des Kaufpreises auf die unter Eigentumsvorbehalt verkaufte Sache Exekution führt. § 877 ABGB ist im Falle des Rücktrittes des Vorbehaltsverkäufers vom Vertrag analog anzuwenden.

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