8Ob26/12z—OGH Entscheidung
05. April 2013
…Unter § 1118 ABGB fallen aber neben dem Mietzins etwa auch Betriebskosten, Wertsicherungsbeträge und Heizungszuschläge oder auch Erhaltungs und Verbesserungsbeiträge (RIS Justiz RS0021135, RS0026252, RS0021034, RS0021128), ja selbst Dienstleistungen (1 Ob 265/98x). Ausgehend von den Besonderheiten des Finanzierungsleasings ist auch unter Beachtung der Bezeichnung durch die Parteien…