JudikaturOGH

RS0060434 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Juni 1986

Unter den Begriff der "durch den Vertrag einzelnen Gesellschaftern eingeräumten Rechte" im Sinne des § 50 Abs 4 GmbHG fallen nur Individualrechte und der Anspruch auf gleichmäßige Behandlung mit den anderen Gesellschaftern.

Rückverweise