Der Rüge der Verletzung materiell - rechtlicher Vorschriften bei Bekämpfung eines nach § 396 ZPO gefällten Versäumungsurteiles entspricht nur ein Antrag auf Abänderung im Sinne der Abweisung oder teilweisen Abweisung des Klagebegehrens. Fehlt es an einem solchen Antrag in der Berufung oder Revision, dann muß selbst bei begründeter Rechtsrüge das Rechtsmittel ohne Erfolg bleiben.
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