JudikaturOGH

RS0053795 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 1965

Hat der VfGH über Antrag des OGH ein Gesetz oder eine Gesetzesstelle als verfassungswidrig aufgehoben, so wirkt sich dieser Ausspruch auf den zur Entscheidung stehenden Fall rückwirkend aus. Im § 98 Abs 1 ASVG ist das Wort "gepfändet" vom VfGH als verfassungswidrig aufgehoben worden, so daß die Pfändung und Überweisung von Pensionsbezügen nach dieser Gesetzesstelle nicht mehr zulässig ist. Es kommt vielmehr die Beschränkung des § 5 LohnpfändungsV in Betracht.

Rückverweise