JudikaturOGH

RS0006582 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. November 2022

Ein Legatar ist nur dann Beteiligter im Verlassenschaftsverfahren (und damit rekursberechtigt), wenn durch eine Verfügung des Abhandlungsrichters unmittelbar in seine Vermögensrechte eingegriffen wurde.

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