JudikaturOGH

RS0008902 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Januar 2024

§ 7 ABGB schränkt die Analogie nicht einmal auf die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches ein. Voraussetzung für die analoge Anwendung einer Gesetzesvorschrift ist nur die Gleichheit des Rechtsgrundes und des Schutzbedürfnisses.

Rückverweise