RS0039343 – OGH Rechtssatz
Der Umstand, daß das Haus, in dem die zu räumende Wohnung liegt, im Laufe des Verfahrens erster Instanz verkauft wurde, hat auf den wegen titelloser Benützung geführten Räumungsstreit gemäß § 234 ZPO keinen Einfluß (vgl SZ 25/82, SZ 23/290).