JudikaturOGH

RS0026015 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 1967

Einen Räumungsanspruch nach § 1112 ABGB kann bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch das Bestehen eines vertraglichen Rechtes auf lebenslängliche Benützung des Bestandobjektes nicht verhindern.

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