JudikaturOGH

RS0080448 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Februar 1965

Wenn der Versicherungsvertrag nicht durch einen inländischen Versicherungsagenten vermittelt oder abgeschlossen wurde, kommt für das österreichische Rechtsgebiet der Gerichtsstand nach § 48 VersVG nicht in Betracht.

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