Wird neben der Geldleistung eine andere nicht in einer Sachleistung bestehende Leistung vereinbart, so ist analog § 1055 ABGB anzuwenden.
Rückverweise
…hat (RS0116979). Der Versicherungsnehmer hat den Beweis der fehlenden Kausalität seiner Obliegenheitsverletzung strikt zu führen; es ist nicht nur die Unwahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs darzutun (RS0079993). [5] 1 .2 Die für die Rechtsschutzversicherung in § 33 Abs 1 VersVG normierte, mit Art 8.1.1 (iVm Art 8.3) ARB…