Der Unterlassungsanspruch nach § 7 UWG setzt kein Verschulden des Beklagten voraus. Es genügt, daß die behauptete Tatsache objektiv geeignet ist, das Unternehmen oder den Kredit des Klägers zu schädigen.
Rückverweise
…und ob daraus künftig noch Schäden denkbar sind. [29] 4. Unterlassungsansprüche wegen lauterkeitswidrigem Verhalten setzen – anders als Schadenersatzansprüche – kein Verschulden voraus ( RS0078041 ; RS0078023 ; RS0079587 ). Sie bestehen außerdem unabhängig davon, ob das unlautere Verhalten einen Schaden verursacht hat (vgl RS0009357 , wonach sogar erst drohende Rechtsverletzungen eine vorbeugende Unterlassungsklage ermöglichen) oder…