JudikaturOGH

RS0079587 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Mai 2025

Der Unterlassungsanspruch nach § 7 UWG setzt kein Verschulden des Beklagten voraus. Es genügt, daß die behauptete Tatsache objektiv geeignet ist, das Unternehmen oder den Kredit des Klägers zu schädigen.

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