JudikaturOGH

RS0025097 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 1964

Zufolge der in § 98 ASVG normierten Beschränkung der Übertragung von Leistungsansprüchen aus der Sozialversicherung entbehrt die Ersatzforderung eines Dritten auf Ersatz des in dieser Hinsicht gemachten Aufwandes nach § 1042 ABGB der Berechtigung.

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