RS0025097 – OGH Rechtssatz
Zufolge der in § 98 ASVG normierten Beschränkung der Übertragung von Leistungsansprüchen aus der Sozialversicherung entbehrt die Ersatzforderung eines Dritten auf Ersatz des in dieser Hinsicht gemachten Aufwandes nach § 1042 ABGB der Berechtigung.