JudikaturOGH

RS0032212 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2024

"Tatsachen" sind hier Umstände, Ereignisse oder Eigenschaften mit einem greifbaren, für das Publikum erkennbaren und von ihm an Hand bestimmter oder doch zu ermittelnder Umstände auf seine Richtigkeit überprüfbaren Inhalt.

Rückverweise