JudikaturOGH

RS0029860 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 2001

Der Versicherer kann zwar seine Vertretungskosten nicht auf Grund der Legalzession des § 158 c VersVG begehren, wohl aber als Machthaber, der mit der Schadensregulierung durch die §§ 7 Abs 2 Nr 5, 10 Abs 3 AKB beauftragt ist, wohl dieser Auftrag auch im Falle des § 158 v VersVG fortbesteht. (vgl auch SZ 31/89, wonach sich der Anspruch auf Ersatz der Vertretungskosten auf § 1037 ABGB stützt).

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