RS0029970 – OGH Rechtssatz
Ein "Werk" ist nicht nur ein Gebäude, sondern jeder künstliche Aufbau, wie ein Gerüst, ein Dachgarten, eine Tribüne, ein Landungssteg, eine Baugrube, eine elektrische Leitung. Teil eines Werkes ist, was mit diesem in organischer oder mechanischer fester Verbindung steht.