Der Hauseigentümer ist von der Haftung befreit, wenn er die im § 93 StVO genannten Verpflichtungen einem Dritten übertragen hat und dessen Untüchtigkeit nicht erwiesen ist.
Rückverweise
…34/89 = ZVR 1990/107; 2 Ob 11/95; 5 Ob 173/02f = ZVR 2003/108; RIS Justiz RS0023340; RS0023377; Reischauer in Rummel3 § 1315 Rz 20 iVm Rz 1: Dann, wenn der Beauftragte in einem Unterordnungsverhältnis bezüglich der vorzunehmenden…
…so, wie der Anrainer gehaftet hat (RIS-Justiz RS0023186). Dass die Gemeinde Klaus untüchtig sei behaupteten die Streitteile in erster Instanz nicht (vgl RIS-Justiz RS0023340). Die Gemeinde Klaus hat daher nach § 93 Abs 1 StVO auch für leichte Fahrlässigkeit einzustehen (vgl RIS-Justiz RS0030023) . 4.: Der Beklagte ist nicht…
…gemacht werden (RIS-Justiz RS0023377). Eigenes Verschulden kann auf einer mangelhaften Instruktion des Gehilfen oder der Verletzung der gebotenen Überwachungspflicht beruhen (RS0023377 [T1]; RS0029016 [T1]; RS0023340 [T2]). Im hier zu beurteilenden Fall hat sich ein Nachbar der Beklagten bereit erklärt, die Schneeräumung und Bestreuung des vor der Liegenschaft der Beklagten verlaufenden…