JudikaturOGH

RS0030541 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. April 2025

Der Eigentümer (Halter) eines bei einem Verkehrsunfall beschädigten Kraftwagens ist auch berechtigt, vom Schädiger den Ersatz der auf die Reparaturzeit entfallenden Teile der Kosten der Haftpflichtversicherung und der Kraftfahrzeugsteuer zu begehren.

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