JudikaturOGH

RS0081717 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juli 1964

Ein an die Lehrzeit beim Bund anschließendes Vertragsbedienstetendienstverhältnis auf bestimmte Zeit ist ein erstmalig dem Vertragsbedienstetengesetz unterliegendes Dienstverhältnis, auf welches die Bestimmung des § 4 Abs 4 VBG noch keine Anwendung findet.

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