Die Aufnahme des Wortes "Nobel" in die Firma "Nobel - Chemie VerkaufsgmbH" deren einziger Gesellschafter die "Dynamit - Nobel AG Troisdorf" ist, verstößt gegen § 5 GmbHG. Aus dem Wort "Nobel" allein ist die Firma des einzigen Gesellschafters nicht erkennbar und es kann auch nicht gesagt werden, daß dessen Name im wesentlichen Wortlaut Bestandteil der neuen Firma sei (siehe NZ 1917,213).
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