"Ingerenzprinzip". Rechtswidrigkeit des Unterlassens, wenn Handeln geboten ist.
Rückverweise
…um eine Schädigung hieraus abzuwenden (RIS Justiz RS0022778). Diese (allgemeine) Verkehrssicherungspflicht (auch im Rahmen des sog Ingerenzprinzips: 1 Ob 77/03k; RIS Justiz RS0022671; RS0022458) verlangt nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung zwar Sicherungsmaßnahmen zum Schutz aller Personen, deren Rechtsgüter durch die Schaffung einer Gefahrenlage verletzt werden können; Voraussetzung ist allerdings…
…eine Schädigung hieraus abzuwenden (RIS Justiz RS0022778). Diese (allgemeine) Verkehrssicherungspflicht (auch im Rahmen des sog Ingerenzprinzips: 1 Ob 77/03k; RIS Justiz RS0022671; RS0022458) verlangt nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung zwar Sicherungsmaßnahmen zum Schutz aller Personen, deren Rechtsgüter durch die Schaffung einer Gefahrenlage verletzt werden können; Voraussetzung ist allerdings…