JudikaturOGH

RS0021558 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Mai 1982

Verweigert der Dienstgeber im Falle einer gemäß § 18 BRG rechtsunwirksamen Kündigung oder vorzeitigen Entlassung die weitere Beschäftigung des Dienstnehmers, so kann dieser den Lohn nach § 1155 ABGB fordern.

Rückverweise