RS0005534 – OGH Rechtssatz
Die Frist, für welche die EV bewilligt worden ist, kann auf Antrag verlängert werden, wenn der angestrebte Zweck innerhalb des betreffenden Zeitraumes nicht erreicht werden konnte. Dies trifft nicht zu, wenn die Klage verspätet oder bei einem unzuständigen Gericht eingebracht worden ist und von diesem zurückgewiesen wurde.