RS0008409 – OGH Rechtssatz
Der Erbe hat dem Legatar, dem ein Teil eines Grundstückes vermacht wurde, auf seine Kosten die nach § 74 GBG erforderlichen Voraussetzungen (Vermessung des Grundstückes, Teilungsplan usw) für die Einverleibung des Eigentumsrechtes des Legatars zu verschaffen. In einem solchen Fall reicht eine Bestätigung nach § 178 AußStrG allein nicht aus.