JudikaturOGH

RS0037607 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Oktober 2024

Bei Unterlassungsansprüchen ist eine gewisse allgemeine Fassung des Begehrens in Verbindung mit Einzelverboten meist schon deshalb erforderlich, um nicht die Umgehung des erwähnten Verbotes allzu leicht zu machen (hier: Verbot der Erzeugung und des Vertriebes bestimmter sittenwidrig nachgeahmter Stofftiere und solcher, die damit verwechselbar ähnlich sind).

Rückverweise