5Ob65/00w—OGH Entscheidung
28. März 2000
…Belastungsverbotes sei eine anfechtbare Handlung; der Berechtigte sei der "andere Teil", somit der Anfechtungsgegner (EvBl 1964/454; SZ 58/34; ÖBA 1988, 563; RIS-Justiz RS0050778). Anfechtungsgegner sei daher nicht der Schuldner, sondern derjenige, zu dessen Gunsten die anfechtbare Rechtshandlung gesetzt wurde und der aus dieser einen Vorteil erlangt hat (JBl…