4Ob178/19h—OGH Entscheidung
21. Februar 2020
…aber in seinem Umfang immer an der konkreten wettbewerbswidrigen Handlung zu orientieren (RS0037645). Ein zu allgemein gefasstes Begehren ist auf die tatsächlich erwiesenen Wettbewerbsverstöße einzuschränken. (RS0079278 [T5, T8]). Besteht die dringende Befürchtung, der Verletzer werde bei einem Verbot dessen, was er tatsächlich begangen hat, das gleiche auf andere Weise wiederholen, dann…