JudikaturOGH

RS0089084 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. April 1964

Ist ein fahrtechnisch unrichtiges Verhalten eines Kraftfahrers die Folge eines fahrlässig herbeigeführten Irrtums, so ist ihm diese "einleitende Fahrlässigkeit" im Sinn des § 335 StG (nunmehr § 6 StGB) zur Last zu legen.

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