RS0044948 – OGH Rechtssatz
Die gegen eine auf § 19 Abs 2 Z 8 MG gestützte Kündigung erhobene Einwendung, der Mieter habe durch die Errichtung von Gebäuden auf dem gemieteten Lagerplatz an dem Grundstück Eigentum gemäß § 418 ABGB erworben, kann nicht auf den Mieterschutz gestützt werden. Sie muß daher gemäß der hinsichtlich solcher Einwendungen zur Anwendung kommenden Eventualmaxime des § 562 Abs 1 ZPO rechtzeitig innerhalb der Frist zur Erhebung von Einwendungen geltend gemacht werden.