RS0024691 – OGH Rechtssatz
Der Vermieter kann die Entfernung eines Personenkraftwagens aus dem Bestandobjekt im Sinne des § 1098 ABGB auch dann verlangen, wenn durch die weitere Einstellung seine wesentlichen Interessen verletzt werden, obwohl die Einstellung den Vereinbarungen mit dem Mieter entspricht. Das könnte zB dann der Fall sein, wenn der Vermieter von der Verwaltungsbehörde wegen Zuwiderhandelns gegen einschlägige Verwaltungsvorschriften Sanktionen zu erwarten hätte.