JudikaturOGH

RS0012826 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 2004

Die Heimfallsklage ist eine der Erbschaftsklage analoge Klage. Bei der Erbschaftsklage ist das Erbrecht des Klägers urteilsmäßig festzustellen. Formulierung eines Urteiles gemäß § 760 ABGB: "Es wird festgestellt, daß der zu ............ abhandelte Nachlaß des X. der klagenden Partei als erblos heimgefallen ist".

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