RS0012826 – OGH Rechtssatz
Die Heimfallsklage ist eine der Erbschaftsklage analoge Klage. Bei der Erbschaftsklage ist das Erbrecht des Klägers urteilsmäßig festzustellen. Formulierung eines Urteiles gemäß § 760 ABGB: "Es wird festgestellt, daß der zu ............ abhandelte Nachlaß des X. der klagenden Partei als erblos heimgefallen ist".