JudikaturOGH

RS0034464 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. März 2018

Durch Teilzahlungen wird die Verjährung unterbrochen, wenn zweifelsfrei ist, daß der Schuldner mit ihnen nur einen Teil seiner Schuld abtragen will und nicht damit den Gläubiger gänzlich zu befriedigen glaubt.

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