JudikaturOGH

RS0077055 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Januar 1964

Ob ein bestimmtes Verhalten den Tatbestand des § 91 UrhG erfüllt, ist eine ausschließlich vom Gericht - ohne Durchführung eines Sachverständigenbeweises - zu beurteilende Rechtsfrage.

Rückverweise