Eine Bezugnahme auf den Inhalt einer früheren Nichtigkeitsbeschwerde ist im Gesetze nicht vorgesehen und daher unbeachtlich.
Rückverweise
…frühere Schriftsätze einer unmittelbaren Rechtsmittelausführung nicht genügen; auf den Inhalt eines in einem früheren Rechtsgang eingebrachten Rechtsmittels ist nicht Bedacht zu nehmen (RS0100102; Vgl RS0100063; RS0100038). Diese primär zur Nichtigkeitsbeschwerden ergangene Rechtsprechung ist auf Ablehnungsanträge sinngemäß anzuwenden (504 Präs 17/24w). Der unzulässige Ablehnungsantrag war daher spruchgemäß zurückzuweisen. …
…frühere Schriftsätze einer unmittelbaren Rechtsmittelausführung nicht genügen; auf den Inhalt eines in einem früheren Rechtsgang eingebrachten Rechtsmittels ist nicht Bedacht zu nehmen (RS0100102; vgl RS0100063; RS0100038). Diese primär zu Nichtigskeitsbeschwerden ergangene Rechtsprechung ist auf Ablehnungsanträge sinngemäß anzuwenden. Zusammenfassend bringt der Ablehnungswerber sohin keine Gründe zur Darstellung, die geeignet wären, die Unbefangenheit…