RS0035973 – OGH Rechtssatz
Die einem Rechtsanwalt erteilte Spezialvollmacht zur Stellung (Fertigung) eines in einem Rechtsstreit gestellten Antrages hat dem Gericht und Prozeßgegner gegenüber den Umfang einer - allenfalls gemäß § 32 ZPO beschränkten - Prozeßvollmacht.