JudikaturOGH

RS0003423 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Dezember 1963

Eine nach § 251 EO unzulässige Pfändung wird nicht dadurch wirksam, daß der Verpflichtete wegen Änderung der Verhältnisse die betreffenden Gegenstände nicht mehr benötigt.

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