JudikaturOGH

RS0048447 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Februar 1974

Die der unehelichen Mutter im § 169 ABGB eingeräumte Befugnis zur Pflege und Erziehung ihres Kindes ist nicht ein ihr in ihrem Interesse zustehendes Privatrecht, sondern nur Mittel zur Erfüllung jener Pflichten, die ihr dem Kind gegenüber durch § 166 ABGB auferlegt sind.

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