Zur Frage der Fortgeltung des HfD vom 24.12.1816, JGS 1305 (Verbot des sogenannten pactum antichreticum auch außerhalb einer Hypothekenbestellung - § 1372 ABGB). Unzulässigkeit einer analogen Anwendung dieses HfD auf ein rein obligatorisches, einem Fruchtgenuß ähnliches Rechtsverhältnis, da für den durch das HfD angestrebten Zweck (Verhinderung einer Bewucherung) durch § 879 Abs 2 Z 4 ABGB die nötige Vorsorge getroffen ist.
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