3Ob5/16f—OGH Entscheidung
18. Mai 2016
…wird die Beschwer allein durch die Begründung der Entscheidung mit Rücksicht auf eine Bindung an die bekämpfte Entscheidung anerkannt, und zwar bei Zwischenurteilen (RIS Justiz RS0040958), bei Zwischenfeststellungsanträgen (RIS Justiz RS0043947 [T6]), bei Aufhebungsbeschlüssen (RIS Justiz RS0111505) und Rechtsgestaltungsklagen nach § 105 ArbVG, deren Ziel es ist, die Rechtsunwirksamkeit einer…