JudikaturOGH

RS0030523 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juni 2021

Die Naturalherstellung muss nicht immer eine wirkliche "Zurückversetzung in den vorigen Stand" sein, sie kann auch in der Herstellung einer im wesentlichen gleichartigen Lage bestehen, die ohne das schadenbringende Verhalten des Schädigers nach dem natürlichen Ablauf der Dinge derzeit bestünde.

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