Verkehrshindernisse im Sinne des § 89 Abs 1 StVO 1960 sind auch betriebsunfähige Fahrzeuge.
…StVO bejaht: [30] In der Rechtsprechung wurde die Eigenschaft als Verkehrshindernis iSd § 89 Abs 1 StVO in folgenden Fällen bejaht : Betriebsunfähige Fahrzeuge (RS0075510); ein quer zur Fahrbahn zum Stillstand gekommener Tankwagenzug (2 Ob 55/66 ZVR 1966/275 = RS0075505; vgl auch RS0023489); ein 45 …
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