JudikaturOGH

RS0040606 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Mai 1979

Die Vorschrift des § 328 ZPO ist auch im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren bei Einsprache einer Partei gegen die Verlesung der Protokolle über die in erster Instanz aufgenommenen Beweise anzuwenden.

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