11Bs221/25z—OLG Innsbruck Entscheidung
07. Oktober 2025
…Rahmen einer Schuldberufung neue Tatsachen und Beweismittel vorgebracht werden (§ 467 Abs 1 iVm § 489 Abs 1 StPO; RIS-Justiz RS0101867, RS0117419, RS0100300). Die Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld dient jedoch ausschließlich der Bekämpfung tatsächlich getroffener Feststellungen (auch Negativfeststellungen), mit anderen Worten des Ergebnisses der Beweiswürdigung…