RS0002040 – OGH Rechtssatz
Der Verpflichtete hat bei einer Exekutionsführung nach § 8 EO die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufschiebung nach § 42 Abs 1 Z 4 EO zu stellen oder eine Klage nach § 36 EO einzubringen, wenn die Voraussetzungen hiefür vorliegen.