Der Eigentümer eines bei einem Verkehrsunfall beschädigten Kraftfahrzeuges, der nicht Halter des Kraftfahrzeuges war, muß sich ein Verschulden des die tatsächliche Gewalt über das Kraftfahrzeug ausübenden Lenkers des Kraftfahrzeuges gemäß § 7 Abs 2 EKHG anrechnen lassen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden