RS0058183 – OGH Rechtssatz
Der Eigentümer eines bei einem Verkehrsunfall beschädigten Kraftfahrzeuges, der nicht Halter des Kraftfahrzeuges war, muß sich ein Verschulden des die tatsächliche Gewalt über das Kraftfahrzeug ausübenden Lenkers des Kraftfahrzeuges gemäß § 7 Abs 2 EKHG anrechnen lassen.