Unanwendbarkeit dieser Gesetzesstelle auf den Miteigentümer, der mit eigenen Materialien auf dem gemeinschaftlichen Grunde baut.
Rückverweise
…der mit eigenen Materialien auf dem gemeinschaftlichen Grund baut, nicht anzuwenden ist (vgl 6 Ob 196/63 = SZ 36/117; RIS Justiz RS0011096). 2.3 Die Beklagte weist in ihrer Revision grundsätzlich zutreffend daraufhin, dass ihre Rechtsvorgängerin und „Bauführerin“ zum Zeitpunkt der Bauführung iSd § 418…