JudikaturOGH

RS0088576 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. September 1963

Der Verletzte, der in entschuldbarer Unkenntnis des formalen Rechtes eine gemäß § 43 JGG 1961 unzulässige Privatanklage erhebt, gibt durch seine Initiative zu erkennen, daß der mit der Verfolgung des Jugendlichen durch die Anklagebehörde einverstanden ist und diese beantragt.

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